Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

Nach dem BFH-Urteil vom 12.12.2012 sind Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung bei Überschreitung einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Die Freigrenze beträgt auch im Jahr 2007 noch EUR 110,00. Eine Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung ist nicht Aufgabe der Gerichte. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, sind nach Auffassung des Gerichts die den Arbeitgeber treffenden Gesamtkosten der Veranstaltung einzubeziehen und zu gleichen Teilen sämtlichen teilnehmenden Arbeitnehmern zuzurechnen, sofern die entsprechenden Leistungen Lohncharakter haben und nicht individualisierbar sind.