Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Leasingfahrzeuge bei betrieblicher Nutzung von weniger als 50%

Nach dem Urteil des BFH vom 20.11.2011 ist Grundvoraussetzung bei Nutzungsentnahme eines Wirtschaftsgutes dessen Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen. Diese erfordert, dass das Wirtschaftsgut dem Betriebsinhaber zuzurechnen ist, d.h. bei materiellen Wirtschaftsgütern, dass er darüber als zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentürmer verfügen kann. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG regelt weder die private Nutzung eines Kraftfahrzeuges, das nicht Betriebsvermögen ist, noch die Privatnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Kraftfahrzeuge sind, wie etwa ein Recht zur Nutzung eines fremden Kraftfahrzeuges. Dies führt dazu, dass dann nur die auf die vorübergehende Nutzung der Leasingfahrzeuge entfallenden Selbstkosten als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.