Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer Jahresnetzkarte

Nach dem Urteil des BFH vom 14.11.2012 liegt ein Sachbezug im Sinne des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt. Dieser geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer mit Ausübung des Bezugsrechts, also dem Erwerb der Jahresnetzkarte zu. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vorteil aus der Verwertung des Bezugsrecht nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten.