Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA STEUERN

Grunderwerbsteuer

Treuhänderisch vorgenommene Anteilsübertragung

Geht es darum, ob innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 95% der Anteile an einer Personengesellschaft mit Grundbesitz übertragen und damit die Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG ausgelöst worden ist, zählen treuhänderisch vorgenommene Anteilsübertragungen mit, weil der Treuhänder zivilrechtlich Gesellschafter wird. Die Ausnahme, die §1 Abs. 2a Satz 2 GrEStG für Erwerbe von Todes wegen macht, ist nicht anzuwenden. Anzuwenden sind jedoch nach dem Urteil des BFH vom 16.1.2013 die persönlichen Steuerbefreiungen. Deshalb bleiben im Streitfall die Anteilsübertragungen nach § 3 Nr. 4 GrEStG steuerfrei, soweit die treuhänderische Anteilsübertragung zwischen Ehegatten erfolgte.