Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA STEUERN

Körperschaftsteuer

Unangemessenes Geschäftsführergehalt bei Einschaltung eines Beirats

Nach dem Urteil des FG Münster vom 11.12.2012 können Bezüge der Geschäftsführer einer GmbH auch dann zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen, wenn die Ausgestaltung der Anstellungsverträge einem Beirat übertragen wurde. Im Streitfall führte das FG aus, dass ein interner Betriebsvergleich zur Ermittlung der Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge nicht möglich sei, da die Klägerin keinen Fremdgeschäftsführer beschäftigt. Der externe Betriebsvergleich, der zur Unangemessenheit der Bezüge führt, sei hier nicht zu beanstanden. Das Gericht hat die Revision zum BFH zugelassen. Dieser hat bislang keine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter welchen Voraussetzungen eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wenn einem Beirat einer GmbH die ausschließliche Zuständigkeit für die Ausgestaltung des Anstellungsvertrages mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer oder diesem gleich zu stellenden Geschäftsführer übertragen wurde.