Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA RECHT

Mietrecht

Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels

Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist, begründet eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsüblichen Vergleichsmieten wiedergeben. Die Partei, die sich im Mietprozess dieser Vermutungswirkung zu Nutzen machen will, muß darlegen und ggf. beweisen, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt. Auf diese Prüfung kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel oder von der Gemeinde und/oder von den Interessensvertretern der Vermieter und der Mieter als solche anerkannt und veröffentlicht worden ist. Im BGH-Urteil vom 21.11.2012 steht damit noch nicht fest, dass der Mietspiegel auch tatsächlich nach anerkannten, wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist.