Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 03

BFS | THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Aufbewahrungsrückstellung

In die Bewertung der Rückstellung für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen mit den Selbstkosten sind Finanzierungskosten für die Herstellung der Archivräume auch dann einzubeziehen, wenn sie nicht konkret aus der Fremdfinanzierung der Herstellungskosten resultieren, es sich also um Teile der gesamten Fremdfinanzierung des Unternehmens handelt, die sich verursachungsgerecht den Herstellungskosten für die Archivräume zuordnen lassen. Das hat der BFH mit Urteil vom 11.10.2012 für eine Sparkasse entschieden, die eine sog. Poolfinanzierung ihres gesamten Geschäftsbetriebs durchgeführt hat, aus der auch die Erstellung der Archivräume finanziert ist. Die in die Rückstellungsbewertung einzubeziehenden Zinsen ergeben sich in diesem Fall aus der Projizierung der Fremdkapitalquote auf die Aktiva. Über den spezifischen Fall der Poolfinanzierung bei Kreditinstituten hinaus hat die Entscheidung grundsätzliche Bedeutung, weil sie bei der Bewertung von Sachleistungsverpflichtungen, abweichend von der Herstellungskostenermittlung, über die variablen Gemeinkosten hinaus sämtliche Gemeinkosten einschließlich der Fremdkapitalzinsen einbezogen wissen will.