BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen
In einem Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen müssen für dessen steuerrechtliche Anerkennung jedenfalls die Hauptpflichten des Mietvertrages, wie die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch sowie die Entrichtung der vereinbarten Miete, klar und eindeutig vereinbart und entsprechend durchgeführt worden sein. Ist die im Vertrag angegebene Miethöhe mit dem handschriftlichen Zusatz „vorbehaltlich der Anerkennung durch das Finanzamt“ versehen, hält der Mietvertrag nach dem BFH-Urteil vom 1.8.2012 dem sog. Fremdvergleich nicht stand.