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Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei gemischt genutzten Gebäuden

Nach BFH-Urteil vom 22.08.2013 ist § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG insoweit unionsrechtskonform, als die dort vorgesehene Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für nach § 15 a UStG berichtigungspflichtige Vorsteuerbeträge gilt. Der Ausschluss des Umsatzsteuerschlüssels durch den Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG verstößt nicht gegen Unionsrecht, da ein objektbezogener Flächenschlüssel nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG eine präzisere Bestimmung des pro-rata-Satzes ermöglicht als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Umsatzschlüssel nach Art. 17 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie. Die Neuregelung der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG durch das StÄnG 2003 stellt eine zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges nach § 15 a Satz 1 UStG führende Änderung der rechtlichen Verhältnisse dar. Da § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG grds. unionsrechtskonform ist, hat der EuGH im vorliegenden Rechtsstreit (BLC Baumarkt) vorgegeben.