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Perspektiven 13

BFS | THEMA RECHT

Bilanzsteuerrecht

Steuerliche Behandlung des Erwerbs eigener Anteile

Das BMF hat zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile mit Schreiben vom 27.11.2013 Stellung genommen und dabei u.a. klargestellt, dass auf der Ebene der Gesellschaft die steuerrechtliche Behandlung künftig der wirtschaftlichen Betrachtungsweise des Handelsrechts folgt. Danach sind auch in der Steuerbilanz der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile nicht als Anschaffungs- oder Veräußerungsvorgang, sondern wie eine Kapitalherabsetzung oder Kapitalerhöhung zu behandeln. Mit dem Einfügen von § 272 Abs. 1 a und 1 b HGB durch das BilMoG wurde der handelsbilanzielle Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig geregelt. Eine Aktivierung der eigenen Anteile bei gleichzeitiger Bildung einer entsprechenden Rücklage kommt hiernach nicht mehr in Betracht. Die neuen Regelungen sind grds. erstmals auf Jahresabschlüsse für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Wahlweise sind die Regelungen allerdings auch bereits auf Jahresabschlüsse für nach den 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden.