BFS | THEMA STEUERN
Abgabenordnung
Voraussetzungen für die Nichtigkeit der Prüfungsanordnung wegen mangelnder Bestimmtheit
Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts ist nach dem BFH-Urteil vom 06.08.2013 dann hinreichend bestimmt, wenn sie die für die Ermessensausübung auch des beauftragten Finanzamtes maßgebenden Erwägungen enthält. Eine Prüfungsanordnung ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsinhalt nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen, die sich inhaltlich nicht widersprechen, führt nicht zu deren Nichtigkeit.