Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Anerkennung des Mietverhältnisses zwischen Ehegatten bei einem Tauschgeschäft

Mit Urteil vom 6.08.2013 hat der BFH die Überlassung eines Geschäftswagens als Mietentgelt für die Anmietung von Betriebsräumen unter Ehegatten steuerlich nicht anerkannt. Zwar kommen als Mietentgelte i.S. von § 21 EStG auch Sachleistungen in Betracht, die der Nutzende als Gegenleistung an den Vermieter erbringt. Eine steuerliche Berücksichtigung scheitere im Streitfall jedoch daran, dass die Gestaltung und die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspreche. Wie bereits an anderer Stelle dargelegt schließt nach jüngerer Rechtsprechung des BFH nicht mehr jede geringfügige Abweichung eines Sachverhaltsmerkmals vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus. Indessen sind an den Nachweis eines ernsthaften Vertragsverhältnisses um so strengere Anforderungen zu stellen, je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten.