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Perspektiven 13

BFS | THEMA RECHT

Mietrecht

Mieterhöhungsbegründung mit Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde

Nach dem BGH-Urteil vom 13.11.2013 kann das Mieterhöhungsverlagen eines Vermieters mit dem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründet werden, sofern kein Mietspiegel vorhanden ist. Im entschiedenen Fall hatte der klagende Vermieter für eine von der Nürnberger Stadtgrenze etwa fünf Kilometer entfernten Gemeinde für sein Mieterhöhungsverlangen den Mitspiegel der Stadt Nürnberg unter Abzug von 30% herangezogen. Das Berufungsgericht hatte dies gebilligt, da vom Stadtgebiet unterschiedliche Gemeindeteile umfasst seien. Diese Ansicht hatte beim BGH keinen Bestand. Die Gemeinde mit etwas 4.450 Einwohnern sei mit der Großstadt Nürnberg mit rund 500.000 Einwohnern nicht vergleichbar. Bei fehlendem Mietspiegel stehen dem Vermieter folgende weitere Alternativen zur Begründung seines Erhöhungsverlangens zur Verfügung: Auskunft aus einer Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen.