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Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

1%-Regelung für Pkw-Nutzung – Zurückweisung der Einsprüche

Mit Allgemeinverfügung vom 13.12.2013 haben die obersten Finanzbehörden der Länder die anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Umsatzsteuer sowie des Gewerbesteuermessbetrages zurückgewiesen, soweit mit diesen geltend gemacht wird, die Bewertung der privaten Nutzung des betrieblichen Kfz nach dem Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung verstoße gegen das Grundgesetz. Mit Urteil vom 13.12.2012 hatte der BFH entschieden, dass die 1%-Regelung auf Grundlage der Bruttolistenpreise verfassungskonform ist. Insbesondere im Hinblick auf die dem Steuerpflichtigen zur Wahl gestellte Möglichkeit, den vom Arbeitgeber zugewandten Nutzungsvorteil auch nach der sog. Fahrtenbuch-Methode zu ermitteln, begegne die 1%-Regelung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.