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Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Steuerliche Behandlung eines Gestaltungsmodells mit Investmentvermögen

Das BMF hat mit Schreiben vom 2.12.2013 zur steuerlichen Behandlung eines Gestaltungsmodells mit Investmentvermögen Stellung genommen. Konkret geht es bei dem Gestaltungsmodell um die Erzeugung künstlicher Verluste durch Bondstripping und Ausnutzung des Schachtelprivilegs im geltenden DBA mit Luxemburg. Danach scheidet eine Freistellung der Ausschüttung nach Art. 20 Abs. 2 Satz 3 des DBA Luxemburg aus, sofern die ausgeschütteten Beträge keine Dividenden in diesem Sinne sind. Lediglich aufgrund einer gesetzlichen Fiktion in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG gelten Erlöse aus der Veräußerung von Zinskupons als Kapitalertrag. Es handelt sich dabei nach innerdeutschem Recht um „vorgezogene“ Zinserträge und nicht um Dividenden, sodass diese innerdeutsche Einkünfte-Qualifikation auf die Auslegung des Dividendenbegriffs i.S. des DBA Luxemburg durchschlagen kann. Aus diesem Grunde stellen diese aus dem Verkauf von Zinskupons resultierenden Ausschüttungen keine Dividenden i.S. des DBA Luxemburg, aber Kapitalerträge i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b. EStG dar.