BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Zuordnung der Veräußerungskosten beim Grundstücksverkauf
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind nach dem Urteil des FG Köln vom 6.11.2013 die Veräußerungskosten verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der gesamten Veräußerungskosten bei dem steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns ergibt sich weder aus der Entscheidung des BVerfG vom 7.07.2010 noch aus dem hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 20.12.2010. Das FG hat gegen das Urteil Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.