BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Übergangsregelung für umsatzsteuerliche Organschaft
Mit BMF-Schreiben vom 11.12.2013 hat die Finanzverwaltung die Übergangsregelung zur Anpassung an die verschärften Verwaltungsanweisungen für die Anerkennung der organisatorischen Eingliederung als Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bis zum 01.01.2015 verlängert. Die bisherige, im Schreiben vom 07.03.2013 festgelegte Übergangsregelung wäre am 31.12.2013 ausgelaufen.