Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei wiederholter befristeter Zuweisung an einen anderen Betriebsteil

Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet an einem anderen Betriebsteil des Arbeitgebers als seinem bisherigen Tätigkeitsort eingesetzt wird, begründet nach dem BFH-Urteil vom 24.09.2013 dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Das Urteil ist nur noch für die Vergangenheit von Bedeutung. Allerdings würde der Streitfall auch nach der ab Veranlagungszeitraum 2014 geltenden Rechtslage nicht anders zu beurteilen sein.