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Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

BMF-Schreiben zum Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das BMF hat mit Schreiben vom 11.12.2013 zu den Konsequenzen der BFH-Rechtsprechung Stellung genommen, nach der die Veräußerung eines Erbbaurechts mit aufstehendem, verpachteten Rehabilitationszentrum unter Fortführung des Pachtvertrags durch den Erwerber eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt. Der BFH hatte mit Urteil vom 19.12.2012 entschieden, dass es für die Annahme eines „in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführten Betriebs“ i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG bei richtlinienkonformer Auslegung nicht darauf ankommt, ob bei dem Veräußerer für das übertragene Erbbaurecht mit verpachtetem Gebäude vor der Veräußerung eine eigenständige betriebliche Organisation vorgelegen haben.