Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 13

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Abzug von Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Kapitallebensversicherungen

Zinsaufwendungen aus der Fremdfinanzierung von Beiträgen zu einer Lebensversicherung, die nicht zu steuerpflichtigen Erträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, können gem. § 3 c EStG nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abgezogen werden. Dies gilt nach dem BFH-Urteil vom 27.08.2013 auch, wenn die Lebensversicherung dazu dient, einen Immobilienkredit einer vom Steuerpflichtigen beherrschten GmbH zu tilgen.