BFS | THEMA STEUERN
Körperschaftsteuer
BMF-Schreiben zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
Der BFH hatte mit Urteil vom 19.08.1999 entschieden, dass von den Beteiligungsverhältnissen abweichende inkongruente Gewinnausschüttungen und inkongruente Wiedereinlagen steuerrechtlich anzuerkennen sind und grds. auch dann kein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO darstellen, wenn andere als steuerliche Gründe für solche Maßnahmen nicht erkennbar sind. Dies entspricht mittlerweile seiner ständigen Rechtsprechung. Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer inkongruenten Gewinnausschüttung bei der GmbH und AG nimmt das BMF-Schreiben vom 17.12.2013 Stellung.

