Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 13

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Keine automatische Festanstellung bei dauerhafter Leiharbeit

Leiharbeitnehmer, die bei einem entleihenden Unternehmen länger als nur vorübergehend tätig sind, haben nach dem BAG-Urteil vom 10.12.2013 keinen gesetzlichen Anspruch auf Festanstellung beim Entleiher. Dies sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor. Ferner gebe das Unionsrecht kein anderes Ergebnis vor. Das BAG hat festgestellt, dass zwischen dem Kläger und dem Entleiher (im Streitfall ein Krankenhausbetreiber) kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Eine Entscheidung, ob der Kläger der Beklagten nicht nur vorübergehend überlassen wurde, bedurfte es nicht, weil die Arbeitnehmerüberlassungsfirma die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat.