BFS | THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Regulärer Umsatzsteuersatz auf die Lieferung eines Spanferkels
Mit Urteil vom 31.7.2012 hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Lieferung eines vorgegrillten Spanferkels dem regulären Steuersatz unterliegt, sofern der Steuerpflichtige das Schwein auf seinem Edelstahlgrill auf entsprechende Bestellung hin auf dem Anwesen seines Kunden fertig grillt und anschließend für die Gäste seines Kunden tranchiert. Die Spanferkellieferung und -zubereitung vor Ort sei als eine einheitliche Leistung anzusehen.