Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 05

BFS | THEMA STEUERN

Gewerbesteuer

Veräußerung der GmbH-Beteiligung an die KG und anschließende Veräußerung des Kommanditanteils

Ein alleiniger Kommanditist einer gewerblichen KG wollte seinen Kommanditanteil und eine zum Sonderbetriebsvermögen gehörende GmbH-Beteiligung an eine AG veräußern, die indes verlangte, dass er die GmbH-Beteiligung zunächst an die KG veräußert und sodann den Kommanditanteil an sie als Erwerbsinteressentin. Bei der so durchgeführten Gestaltung hielt das FG Münster in seinem Urteil vom 29.11.2012 den Gewinn aus der vorgelagerten Veräußerung des GmbH-Anteils an die GmbH wegen der Beteiligungsidentität nach § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht für einen Veräußerungsgewinn, so dass er folglich der Gewerbesteuer unterliege. Hätte der Kommanditist, was letztendlich wirtschaftlich gewollt war, den Kommanditanteil und das Sonderbetriebsvermögen an den Kaufinteressenten veräußert, hätte es sich um eine nicht der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmer-Anteilsveräußerung gehandelt. Das FG hat es abgelehnt, im Wege der Gesamtplan-Betrachtung den Sachverhalt in diesem Sinne zu würdigen und sich dabei auf den eingeschränkten Anwendungsbereich der Gesamtplanbetrachtung durch die neuere Rechtsprechung gestützt.