Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 05

BFS | THEMA STEUERN

Bilanzsteuerrecht

Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder in der Bilanz

Nehmen Teilnehmer eines Mehrwegsystems mit Brunneneinheitsflaschen und -kästen mehr Leergut von Ihren Kunden zurück als Sie mit dem Vollgut zuvor an diese ausgegeben hatten, sind nach dem BFH-Urteil vom 9.1.2013 deshalb weder Anschaffungskosten noch gegen die Kunden gerichtete Forderungen zu aktivieren. In Betracht kommt jedoch die Aktivierung eines Nutzungsrechts, dessen Wert sich danach bemisst, in wieweit in Folge der Mehrrücknamen die jeweilige Miteigentumsquote des Teilnehmers an dem Leergutpool überschritten wird. Für die Verpflichtung, bei Rückgabe des Individualleergutes und der Brunneneinheitsflaschen und –kästen an die jeweiligen Kunden zurückzuzahlen, ist eine Verbindlichkeit zu passivieren. Die Verbindlichkeit kann wegen Bruch oder Schwund des Leergutes, bei den Brunneneinheitsflaschen und –kästen darüber hinaus aber auch der Höhe nach zu mindern sein, wenn auf Grund der eigentumsunabhängigen Zirkulation erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass ein bestimmter Teil an andere Poolmitglieder zurückgegeben wird.