BFS | THEMA STEUERN
Einkommensteuer
Bürgschaften als nachträglicher Anschaffungsaufwand
Handelt es sich bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften um nachträglichen Anschaffungsaufwand i.S. von § 17 EStG, sind nach dem Urteil des BFH vom 20.11.2012 nur die abgezinsten Leistungen nachträgliche Anschaffungskosten, wenn später mit den Gläubigern eine zinslose Ratenzahlung vereinbart wird.