BFS | THEMA STEUERN
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt wirtschaftliche Belastungen des Erblassers voraus
Der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten setzt gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG voraus, dass die Verbindlichkeiten rechtlich bestehen und den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben. Nach dem Gerichtsbescheid des FG Saarland vom 8.11.2012 fehlt es an dieser wirtschaftlichen Belastung, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umstände nicht selbst erfüllen zu müssen. Mit dem zusätzlichen Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung reicht das Erbschaftsteuerrecht vom Zivilrecht ab.