Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 05

BFS | BLICKPUNKT

Selbstanzeige für Steuersünder abschaffen?

Seit Uli Hoeneß sich wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt hat, diskutieren die Politiker: Ist die Selbstanzeige noch zeitgemäß? Ist es in Ordnung, dass Steuersünder so einer Strafe entgehen können? Als Hauptargument für die Abschaffung hört man immer zuerst von Moral und Gerechtigkeit. Steuerhinterzieher können sich mit einer Nacherklärung verheimlichter Steuern von allen Sünden reinwaschen und bleiben auch noch straffrei. Dafür müssen sie nur sechs Prozent Verzugszinsen und bei hohen Summen zusätzlich fünf Prozent Strafzinsen zahlen. Andere Straftäter haben diese Möglichkeit nicht.

Das stimmt. Mörder, Bankräuber und Vergewaltiger können allenfalls mit Strafmilderung rechnen, wenn sie sich reuig zeigen und mit den Ermittlern kooperieren, straffrei werden sie nicht. Dem ist entgegenzuhalten, dass man durch eine Selbstanzeige keinen Mord oder andere Gewalttaten wieder gut machen kann, wohl aber eine Hinterziehung von Steuern. Zwar ist die Selbstanzeige moralisch angreifbar. Aber die Alternative ist es auch, nämlich der höchst umstrittene Ankauf von CDs, die die Bankdaten von Deutschen im Ausland gespeichert haben. Aber wenn schon keine Alternative gerecht ist, warum sollte der Staat dann nicht die Variante wählen, die ihm am meisten Geld einbringt? Und das ist sicher die Beibehaltung der Selbstanzeige. Sie ermöglicht, weiter die Daten auf den Bank-CDs zu nutzen. Aber sie bietet auch Anreize für alle anderen Steuersünder, sich zu offenbaren.

Die Selbstanzeige erleichtert zudem enorm die Arbeit der Fahnder, denn der Sünder muss seine Einkommenssituation vollumfänglich dokumentiert offenlegen. Das erspart enormen Ermittlungsaufwand der Steuerfahndung.

Ein Punkt wird zudem in der Debatte um die Selbstanzeige gerne vergessen: Nicht alle Hinterzieher haben Geld in Steueroasen geschafft. Manche erben es einfach und wollen mit der Selbstanzeige reinen Tisch machen und mit den Verfehlungen ihrer Eltern brechen. Durch das komplizierte Steuerrecht ist schnell ein Fehler passiert. Wer das nachträglich bemerkt und nacherklärt, müsste ohne die Selbstanzeige mit Strafe rechnen. Nein, die Selbstanzeige muss bleiben. Aber nur unter zwei Bedingungen: Wenn der Sünder noch nicht entdeckt ist. Und wenn er anonym bleibt. Denn öffentliche Angriffe wie bei Uli Hoeneß machen jede Selbstanzeige unattraktiv.