Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 05

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Fahrzeugen

Die Regelungen zum Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen von Kraftfahrzeugen wurden durch Art. 4 Nr. 1 und Nr. 2 der Verordnung zum Erlass zur Änderung der steuerlichen Verordnungen geändert. Mit BMF-Schreiben vom 26.4.2013 werden die Abschn. 6.6, 6.7 und 6.9 UStAE für nach dem 19.12.2012 ausgeführte Lieferungen an die Änderungen angepasst.