BFS | THEMA STEUERN
Lohnsteuer
Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Überlassung eines Dienstwagens
Mit Schreiben vom 19.4.2013 nimmt das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Aufwendung bei der Überlassung eines betrieblichen KFZ Stellung und führt aus, dass sowohl ein nutzungsunabhängiger pauschaler als auch ein an den gefahrenen Kilometern ausgerichteter Betrag, als auch vom Arbeitnehmer übernommene Leasingraten als Nutzungsendgelt anzusehen sind. Ein den Nutzungswert minderndes Entgelt muss arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage für die Gestellung es betrieblichen Kfz vereinbart worden sein und darf nicht die Weiterbelastung einzelner Kfz-Kosten zum Gegenstand haben. Wie der Arbeitgeber das pauschale Nutzungsentgelt kalkuliert ist demnach unerheblich. Darüber hinaus geht das BMF anhand von Beispielen auf die 1%-Regelung, die 0,03%-Regelung sowie die Fahrtenbuchmethode näher ein.