Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 05

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Abgrenzung einer Rechnungsberichtigung von einer erstmaligen Rechnungserteilung

Nach dem BFH-Beschluss vom 10.1.2013 setzt eine zur Vorsteuer abzugsberechtigende Rechnungsberichtigung voraus, dass bereits erste, wenn auch unvollständige oder unrichtige Rechnungen ausgestellt waren, die berichtigt werden können. Die Ausübung des Vorsteuerabzuges setzt zu dem voraus, dass der Unternehmer im Abzugsjahr eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt, die bei einem Mietvertrag, im dem ein monatliches Mietentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart ist, nur in Verbindung mit entsprechenden monatlichen Abrechnungsbelegen, z. B. Bankbelegen, zu bejahen ist.