Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 05

BFS | THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Zum Nachweis der Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten durch Gesellschafter-Geschäftsführer

Das FG Münster hat mit Urteil vom 21.2.2013 entschieden, dass die private Kfz-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH als Arbeitslohn zu versteuern ist, wenn feststeht, dass zumindest für gelegentliche Fahrten eine Nutzung erlaubt war. Zwar streitet nach der neueren BFH-Rechtsprechung der Beweis des ersten Anscheins weder dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen privat zur Verfügung steht, noch dafür, dass er einen solchen auch privat nutzen darf. Auf Grund der widersprüchlichen Angaben des Klägers und der Zeugenaussage des Mitgesellschafters steht für den Senat jedoch fest, dass zumindest eine gelegentliche private Nutzung erlaubt gewesen und deshalb gerade kein generelles Verbot ausgesprochen worden sei. Daher folge aus dem Anscheinsbeweis, dass der Kläger den Dienstwagen tatsächlich privat genutzt habe.