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Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistung

Mit Schreiben vom 08.05.2014 hat das BMF erneut zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und bei Gebäudereinigungsleistungen im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 22.08.2013 Stellung genommen. Der BFH hat mit Urteil vom 22.08.2013 die Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 Satz 2 i.V. mit Abs. 2 Nr. 4 UStG dahingehend ausgelegt, dass es für die Entstehung der Steuerschuld darauf ankommt, ob der Leistungsempfänger die an ihn erbrachte Werklieferung oder sonstige Leistung, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dient, seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. Auf den Anteil der vom Leistungsempfänger ausgeführten bauwerksbezogenen Werklieferungen oder sonstigen Leistungen i.S. des § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG an den insgesamt von ihm erbrachten steuerbaren Umsätzen komme es entgegen Abschn. 13b.3 Abs. 2 UStAE nicht an. Daraufhin wurde der UStAE mit BMF-Schreiben vom 05.02.2014 für nach dem 14.02.2014 ausgeführte Bauleistungen angepasst. Mit dem nun veröffentlichen Schreiben wird u.a. die Nichtbeanstandungsregelung neu gefasst.