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Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Kein Übernahmefehler bei falscher Angabe in Feststellungserklärung zum steuerlichen Einlagekonto

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.02.2014 entschieden, dass die bestandskräftige Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn das FA den in der Erklärung angegebenen Wert von 0 übernommen hat. Die Klägerin, eine GmbH, hatte in ihrer Steuererklärung das steuerliche Einlagekonto mit 0 erklärt; das FA hatte das steuerliche Einlagekonto dementsprechend mit 0 festgestellt. Da das Einlagekonto aber tatsächlich höher war, beantragte die Gesellschaft nach Eintritt der Bestandskraft eine entsprechende Berichtigung der Feststellungsbescheide nach § 129 AO. Das FA lehnte die Änderung ab und das FG teilte die Auffassung der GmbH nicht und wies die Klage ab.