BFS I THEMA STEUERN
Abgabenordnung
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit nicht von der Lohnsteuerhaftung
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-Geschäftsführer nicht von der Lohnsteuerhaftung, so das FG Köln mit Urteil vom 25.02.2014. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger für Lohnsteuerschulden einer GmbH & Co. KG i. L., deren Geschäftsführer er war, haftet. Rund zweieinhalb Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wurde der Kläger neben einem weiteren Geschäftsführer der KG für Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag der KG in Anspruch genommen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.