Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Anspruch auf Kindergeld bis zum Abschluss des dualen Studiums

Mit Urteil vom 11.04.2014 hat das FG Münster entschieden, dass für ein Kind, das ein sog. duales Studium absolviert bis zum Abschluss des Studiums Kindergeld zu gewähren ist. Der Sohn des Klägers begann nach seinem Abitur mit einer Berufsausbildung zum Industriekaufmann. Entsprechend der Stellenausschreibung nahm er parallel hierzu ein Bachelorstudium auf. Dies setzte er nach bestandener Prüfung zum Industriekaufmann fort und arbeitete daneben 24 Stunden wöchentlich in seinem Ausbildungsbetrieb (Duales Studium). Die Tätigkeit und die Studienveranstaltungen waren zeitlich und inhaltlich auf einander abgestimmt. Für die Zeit nach Abschluss der Prüfung zum Industriekaufmann lehnte die Familienkasse den Antrag auf Festsetzung des Kindergeldes ab. Das Studium sei nicht begünstigt, weil der Sohn des Klägers eine Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden pro Woche ausübe. Dem folgte das FG Münster nicht und gab der Klage statt.