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Perspektiven 18

BFS I THEMA RECHT

Mietrecht

Keine Verwertung einer Mietkaution im laufenden Mietverhältnis

Nach dem BGH-Urteil vom 07.05.2014 ist ein Vermieter nicht berechtigt, eine ihm als Mietsicherheit geleistete Kaution während eines laufenden Mietverhältnisses zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten. Im entschiedenen Fall hatte die klagende Mieterin vereinbarungsgemäß eine Kaution in Höhe von EUR 1.400,00 geleistet. Im Mietvertrag war vereinbart, dass der Vermieter sich wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen darf und der Mieter dann verpflichtet ist, die Kautionssumme wieder auf den ursprünglichen Betrag zu erhöhen. Als die Klägerin eine Minderung der Miete geltend machte, lies sich der Beklage während des laufenden Mietverhältnisses das Kautionsguthaben auszahlen. Die Klägerin verlangte, den Betrag wieder dem Kautionskonto gutzuschreiben und insolvenzfest anzulegen. Damit hatte sie Erfolg. Das Vorgehen des Vermieters widerspreche dem Treuhandcharakter der Mietkaution.