Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Abgabenordnung

Begründung eines Wohnsitzes aufgrund der Nutzung einer Standby-Wohnung

Nach dem BFH-Urteil vom 13.11.2013 kann ein Steuerpflichtiger gleichzeitig mehrere Wohnsitze haben, die im Inland und/oder Ausland gelegen sein können. Für das Vorliegen eines Wohnsitzes im Inland ist es ohne Bedeutung, ob dieser den Mittelpunkt der Lebensinteressen der betreffenden Person bildet. Kennzeichnend für eine Wohnung ist, dass es sich – i.S. einer bescheidenen Bleibe – um Räume handelt, die zum Bewohnen geeignet sind. Der Begriff des Wohnsitzes setzt ferner voraus, dass der Steuerpflichtige die Wohnung inne hat. Danach muss die Wohnung in objektiver Hinsicht dem Steuerpflichtigen jederzeit als Bleibe zur Verfügung stehen und zudem in subjektiver Hinsicht von ihm zu einer entsprechenden Nutzung, d.h. für einen jederzeitigen Wohnaufenthalt bestimmt sein.