BFS I THEMA STEUERN
Umsatzsteuer
Entnahme eines Pkw mit anschließender Beförderung in ein Drittland ist keine steuerfreie Ausfuhrlieferung
Nach dem BFH-Urteil vom 19.02.2014 ist die Entnahme eines Pkw durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen in den nicht unternehmerischen Bereich mit späterer Beförderung in ein Drittland weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. Der Kläger hatte einen rund EUR 200.000,00 teuren Pkw umsatzsteuerlich dem Unternehmensvermögen seines Einzelunternehmens unter Vorsteuerabzug zugeordnet. Später verlegte er seinen Wohnsitz – nicht seinen Unternehmenssitz – in die Schweiz und entnahm den Pkw in den nicht unternehmerischen Bereich. Damit tätigte er eine fiktive Lieferung i.S. des § 3 Abs. 1b UStG im Inland, die gem. § 6 Abs. 5 UStG nicht als Ausfuhrlieferung steuerfrei war.