Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 18

BFS I THEMA RECHT

Arbeitsrechtsrecht

Personalgespräch unter Hinzuziehung einer Vertrauensperson

Nach dem Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 13.12.2013 kann ein Arbeitnehmer als Beistand zu einem Personalgespräch eine Person seines Vertrauens hinzuziehen, wenn die Gefahr besteht, dass ihm – wie bereits in Gesprächen zuvor – arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen können. Eine Grenze findet dieses Recht, wenn durch die Teilnahme einer bestimmten Person der Zweck des Gesprächs gefährdet wird oder wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Auch das BAG hat zu Nichtverlängerungsgesprächen mit Urteil vom 15.05.2013 sowie das LAG Berlin-Brandenburg zu Anhörungsgesprächen anlässlich einer Verdachtskündigung mit Urteil vom 06.11.2009 entschieden, dass bei Personalgesprächen, bei denen Dinge zur Sprache kommen, mit denen der Arbeitnehmer erstmals konfrontiert wird und von denen er deshalb überrascht werden kann, die Hinzuziehung eines Beistands verlangt werden kann; ggf. bietet sich in solchen Fällen der notwendigen Anhörung insbesondere an, dass sich der Arbeitnehmer über einen Rechtsanwalt binnen einer angemessenen Frist zu einer Verdachtskündigung äußern darf.