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Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Nachträgliche Bildung eines Investitionsabzugsbetrags

Ist zunächst der Abzug eines Investitionsabzugsbetrags für ein bestimmtes Wirtschaftsgut beantragt worden und wird dieser Antrag im Klageverfahren wegen nicht fristgerechter Anschaffung dieses Wirtschaftsguts nicht mehr aufrecht erhalten, kann gem. Urteil des FG Niedersachen vom 02.04.2014 stattdessen ein Investitionsabzugsbetrag für ein zwischenzeitlich angeschafftes anderes Wirtschaftsgut allenfalls dann gebildet werden, wenn seit der tatsächlichen Anschaffung weniger als drei Jahre vergangen sind und die Anschaffung nicht erkennbar zur Kompensation nachträglicher Einkommenserhöhungen dient. Der 4. Senat des FG Niedersachsen hatte in einer anderen Rechtssache die Auffassung vertreten, dass die bereits erfolgte Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts der nachträglichen Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nicht entgegensteht. Die nachträgliche Inanspruchnahme sei auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie erst nach Durchführung einer Außenprüfung und damit möglicherweise zum Zweck des Ausgleichs nachträglicher Einkommenserhöhungen erfolgt sei.