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Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Einkommensteuer

BCI-Anleger müssen Scheinrenditen als Kapitaleinkünfte versteuern

Nach dem Urteil des FG Köln vom 19.03.2014 müssen „Renditen“ aus einer Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) als Kapitaleinkünfte versteuert werden, wenn sie bis Anfang 2010 gutgeschrieben wurden. Bei der BCI handelt es sich um eine im Jahr 2002 gegründete amerikanische AG. Den Anlegern wurden Renditen von 15,5% versprochen. Die Anlagegelder sollten in einen Vermögenspool fließen, aus dem u.a. Großbanken Sicherheitskapital für Finanzgeschäfte zur Verfügung gestellt werden sollte. Tausende deutsche Anleger, die an die 100 Mio. Euro investiert haben, wurden so gelockt. Tatsächlich wurden mit den eingezahlten Geldern jedoch Zins- und Rückzahlungsansprüche von anderen Anlegern befriedigt. Im Fall der Kündigung der Anlage wurde die Einlage samt vermeintlich erzielter Renditen bis Anfang des Jahres 2010 auch ausgezahlt. Danach brach dieses Schneeballsystem zusammen. Im Streitfall klagten Eheleute, die sich in den Jahren 2002 bis 2007 mit insgesamt EUR 338.000,00 an der BCI beteiligt hatten, gegen die Versteuerung gutgeschriebener „Renditen“ in Höhe von EUR 190.000,00. Da sie sich für die Wiederanlage der Einlagen und der „Renditen“ entschieden hatten, verloren sie mit dem Zusammenbruch des Schneeballsystems alles. Dennoch besteuert das FA die Renditen. Hierbei berief sich das FA auf die Rechtsprechung des BFH, wonach auch Gutschriften aus einem sog. Schnellballsystem zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, solange der Betreiber zur Auszahlung der gutgeschriebenen „Renditen“ bereit und fähig war.