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Perspektiven 18

BFS I THEMA RECHT

Vereinsrecht

Beschlussnichtigkeit bei satzungswidrig per INFO-Post einberufener Mitgliederversammlung

Sieht die Satzung eines Vereins die Einberufung ihrer Mitglieder durch Veröffentlichung in einem bestimmten Publikumsorgan vor, sind nach einem Beschluss des OLG Hamm vom 18.12.2013 entsprechende Wahlen und Beschlüsse nichtig, wenn stattdessen die Mitglieder mittels INFO-Post der Deutschen Post eingeladen werden und nicht nachgewiesen wurde, dass diese vereinsrechtlichen Maßnahmen auch ohne den Satzungsverstoß in gleicher Weise zustande gekommen wäre. Ist in der Satzung vorgesehen, dass die Mitgliederversammlung „schriftlich einzuberufen“ ist, dürfte dies grds. auch eine E-Mail-Einladung umfassen, wobei hier aber zusätzlich eine klarstellende Satzungsregelung zu empfehlen ist, dass Einladungen an die dem Verein zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse geschickt werden; dabei soll es sichergestellt sein, dass ggfs. auf E-Mail-Rückläufer mit anschließenden Papiereinladungen reagiert wird; abgesehen davon besteht die Satzungsoption, die Mitgliederversammlung vollständig online durchzuführen.