Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 18

BFS I THEMA STEUERN

Lohnsteuer

Häusliches Arbeitszimmer bei Telearbeitsplatz

Nach dem BFH-Urteil vom 26.02.2014 kann auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen. Der Streit ging allein um die Frage, ob der Raum, den der Steuerpflichtige für seinen Telearbeitsplatz zur Verfügung stellte, ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein konnte. Nur in diesem Fall greifen das Abzugsverbot oder die Abzugsbeschränkung nach dieser Regelung ein. Im Streitfall stand dem Kläger aber ein Dienstzimmer in der Behörde zu, für die er tätig war. Anders wäre zu entscheiden gewesen, wenn der Telearbeitsplatz die ausschließliche Arbeitsstätte des Steuerpflichtigen wäre und ihm daher auch kein Arbeitsplatz in der Behörde oder in dem Unternehmen zur Verfügung gestanden hätte, wie dies bei Schreibkräften gelegentlich der Fall ist.