BFS I THEMA STEUERN
Abgabenordnung
Zur Grenze der Änderung eines Steuerbescheids zu Lasten des Steuerpflichtigen
Das FG Baden-Württhemberg hat mit Urteil vom 19.07.2013 entschieden, dass das FA einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen unter Berücksichtigung höherer Betriebseinnahmen ändern darf, wenn bereits der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war. Das FG gab der Klage mit der Begründung statt, dass dem FA die Höhe der Betriebseinnahmen nicht nachträglich bekannt geworden ist.