BFS I THEMA RECHT
Bankrecht
Keine Bearbeitungsentgelte für Privatkredit
Bei den Klauseln in den Kreditbedingungen bei den Banken, nach denen diese von ihren Kunden Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkreditverträge verlangen, handelt es sich um AGB. Nach dem BGH-Urteil vom 13.05.2014 halten diese einer Inhaltskontrolle nicht stand und sind deshalb unwirksam. Die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts für die Bearbeitung eines Verbraucherdarlehens ist mit wesentlichen Gedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den Kunden unangemessen. Nach dem gesetzlichen Leitbild hat der Darlehensgeber anfallende Kosten für die Kreditbearbeitung und – auszahlung durch den laufzeitabhängig bemessenen Zins zu decken und kann daneben kein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt verlangen.

