Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 14

BFS | THEMA STEUERN

Umsatzsteuer

Versagung des Vorsteuerabzugs wegen betrügerischen Handelns

Nach Ansicht des FG Münster trägt das FA regelmäßig die objektive Feststellungslast für die Umstände, die eine Versagung des Vorsteuerabzugs wegen eines betrügerischen Handelns begründen. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung sei der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer dabei nicht verpflichtet, einen echten „Negativbeweis“ dahin zu führen, dass er keine Anhaltspunkte für etwaige Ungereimtheiten in Bezug auf den Leistenden und/oder die Leistung hätte. Dies gelte auch in Bezug auf einen vermeintlichen Scheinsitz des Lieferers, so das FG Münster mit Beschluss vom 12.12.2013. Unter Würdigung der Umstände des Streitfalls gelangte das FG zu der Auffassung, dass sich für die Antragstellerin hinsichtlich der GmbH keine hinreichenden Anhaltspunkte für das Bestehen von Unregelmäßigkeiten oder eine Steuerhinterziehung ergeben hätten, aufgrund derer sie verpflichtet gewesen wäre, weitere Auskünfte einzuholen. Eine Erkundigungspflicht insbesondere hinsichtlich des Sitzes der GmbH hätte die Antragstellerin nur dann getroffen, wenn sich für sie im Vorfeld der Lieferung Zweifel hieran hätten ergeben müssen.