BFS | THEMA RECHT
Bilanzsteuerrecht
Ertragssteuerliche Behandlung von Konzessionen für Personenbeförderung
Mit Kurzinformation vom 16.01.2014 hat die OFD NRW zur ertragssteuerlichen Behandlung von Konzessionen (Verkehrsgenehmigungen) für Personenbeförderung Stellung genommen. Durch Novellierung des Personenbeförderungsgesetztes mit Wirkung zum 1.01.2013 hat spätestens ab diesem Zeitpunkt im gesamten Bundesgebiet hinsichtlich der Vergabe von Konzessionen für Personenbeförderungsleistungen ein europaweiter Ausschreibungswettbewerb zu erfolgen. Nach Änderung des Vergabeverfahrens können Verkehrsunternehmen nicht mehr davon ausgehen, dass eine einmal erteilte Personenverkehrsgenehmigung nach deren Ablauf regelmäßig verlängert wird. Die fehlende Aussicht auf eine Verlängerung führt dazu, dass sich der mit dem Erwerb verbundene wirtschaftliche Vorteil durch Zeitablauf abnutzt. Dementsprechend ist für eine entgeltlich erworbene Personenbeförderungsgenehmigung eine Absetzung für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG vorzunehmen, wenn diese Konzession im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs vergeben wurde. Maßgebliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist die Geltungsdauer der Konzession.