Bader Förster Schubert - Die Beratungsunternehmer

Perspektiven 14

BFS | THEMA RECHT

Arbeitsrecht

Keine Aufklärungspflicht über Anspruch auf Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4% der jeweiligen Betragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Im Streitfall verlangte der Kläger von seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Schadenersatz mit der Begründung, dieser habe es pflichtwidrig unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1 a BetrAVG hinzuweisen. Die Klage wurde von den Vorinstanzen abgewiesen und auch die Revision bei dem BAG blieb erfolglos. Der Arbeitgeber sei, so das BAG in seinem Urteil vom 21.01.2014, nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch auf Entgeltumwandlung hinzuweisen.