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Perspektiven 14

BFS | THEMA STEUERN

Einkommensteuer

Neues Anwendungsschreiben zu § 35 a EStG

Mit dem BMF-Schreiben vom 10.01.2014 reagiert die Finanzverwaltung auf neuere Rechtsprechung des BFH zur Steuerermäßigungsregelung des § 35 a EStG, wie z.B. zur Frage der Abgrenzung von begünstigten Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu Aufwendungen für nicht begünstigte Neubaumaßnahmen. Es beantwortet weitere Zweifelsfragen, so z.B. im Zusammenhang mit dem Haushaltswechsel eines Steuerpflichtigen. Das Schreiben erläutert auch die Gewährung der Steuerermäßigung für Aufwendungen, die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Darüber hinaus nimmt es Stellung zu Besonderheiten im Zusammenhang mit öffentlich geförderten handwerklichen Maßnahmen. Auch die Anlage zu dem BMF-Schreiben mit der beispielhaften Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde überarbeitet. Hier ist besonders darauf hinzuweisen, dass die Steuerermäßigung für Leistungen, die ein Kaminkehrer oder Schornsteinfeger erbringt, ab 2014 nur noch für Schornstein-Kehrarbeiten sowie ggf. für Reparatur- und Wartungsarbeiten gelten gemacht werden kann. Die Feuerstättenschau sowie die Messarbeiten sind als Gutachterleistungen nicht mehr begünstigt.